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Aus: Ausgabe vom 21.01.2020, Seite 11 / Feuilleton

Verhandlung über »Judensau«

Am Naumburger Oberlandesgericht wird heute über das mittelalterlich »Judensau-Relief« an der Wittenberger Stadtkirche verhandelt. Kläger Michael Düllmann fordert nicht nur die Entfernung der Schmähskulptur von der Fassade, sondern will auch feststellen lassen, dass sie den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Das etwa 700 Jahre alte Relief zeigt eine Sau, an deren Zitzen Menschen saugen, die durch ihre Kleidung als Juden erkennbar sind. Ein Rabbiner schaut dem Tier in den After. Schweine verkörperten in der christlichen Kunst des Mittelalters den Teufel, im Judentum gelten sie als unrein.

Es gibt etliche solcher Darstellungen an und in deutschen Kirchen, unter anderem auch am berühmten Kölner Dom. Dem Relief in Wittenberg kommt eine besondere Bedeutung zu. Das älteste Gebäude der Stadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und gilt als ein Ausgangspunkt der Reformation. In ihm predigte einst auch Martin Luther, der aus seinem Judenhass in späten Jahren keinen Hehl machte. Für den Kläger Düllmann predigte Luther »ein durch und durch antisemitisches Evangelium«, wie er dem Spiegel kürzlich »in einem sechsstöckigen Waschbetonklotz im Bonner Norden« erklärte, in dem er wohnt.

Die Wittenberg »Judensau« verstößt für Düllmann gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, »gegen die Würde des Menschen«. Seine Klage war im Mai vom Landgericht Dessau-Roßlau abgewiesen worden. Die Sandsteinplastik sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und über das Mahnmal am Fuße der Kirche in eine Gedenkkultur eingebettet, hieß es zur Begründung. Düllmann ging in Berufung.

Sollte er in Naumburg erneut unterliegen, will er vor den Bundesgerichtshof ziehen – am Ende auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sollte er in Strasbourg recht bekommen, hätte das einen großen Vorteil, erklärte er dem Spiegel. Er könne auf der Grundlage eines solchen Urteils in ganz Europa gegen solche antisemitischen Skulpturen vorgehen. (jW)

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