UN-Gericht: Myanmar muss Rohingya schützen
Den Haag. Im Völkermordverfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof das asiatische Land zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet. Das UN-Gericht mit Sitz im niederländischen Den Haag stimmte am Donnerstag einer Reihe von Dringlichkeitsmaßnahmen zu, die von Gambia mit Verweis auf die Völkermordkonvention von 1948 gefordert worden waren. Der Vorsitzende Richter Abdulqawi Ahmed Yusuf sagte, Myanmar müsse »alle Maßnahmen, die in seiner Macht stehen, ergreifen, um alle Taten zu verhindern«, die in der Völkermordkonvention genannt würden. Dazu gehörten die »Tötung von Mitgliedern der Gruppe« und die »vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen«. Das Gericht forderte Myanmar auf, binnen vier Monaten einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen und anschließend alle sechs Monate Bericht zu erstatten. (AFP/jW)
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