Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Montag, 23. Dezember 2024, Nr. 299
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Online Extra
28.01.2020, 19:54:29 / Inland

Mordfall Lübcke. Mögliche Verbindungen zum NSU

Mit dem NSU verwoben? Der als Mörder Lübckes verdächtigte Stepha
Mit dem NSU verwoben? Der als Mörder Lübckes verdächtigte Stephan Ernst

Berlin. Der deutsche Inlandsgeheimdienst hat den Ermittlern zum Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Erkenntnisse zu den Verdächtigen Stephan Ernst und Markus H. übermittelt, die dem Generalbundesanwalt zuvor nicht bekannt waren. Das geht aus einem Schreiben des Bundesjustizministeriums an den Innenausschuss des Bundestages hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Bei den im Oktober übermittelten Informationen handelt es sich um Erkenntnisse aus einem Bericht des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz, der nach dem Auffliegen der »NSU«-Terrorgruppe erstellt worden war.

Die FAZ berichtet darüber hinaus, dass infolgedessen der NSU-Komplex abermals aufgegriffen werden könnte. »Da vor allem die rechtsextreme Szene Nordhessens im Fokus steht, könnte es insbesondere um den Mord an Halit Yozgat gehen«, schreibt das Blatt. Yozgat war im April 2006 in seinem Internetcafé in Kassel ermordet worden, als dort auch der Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes, Andreas Temme, anwesend war. Dieser will weder von der Tat etwas mitbekommen noch den sterbenden Yozgat gesehen haben.

Die Ermittler wollen prüfen, inwieweit Ernst in die nordhessische, aber auch bundesweite Neonaziszene involviert war. Das betreffe den NSU-Komplex ebenso wie Verbindungen zu der inzwischen verbotenen neonazistischen Vereinigung Combat 18. Derzeit würden zahlreiche Datenträger ausgewertet, die vergangene Woche sichergestellt worden seien.

Nach wie vor ungeklärt ist die Rolle des hessischen Verfassungsschutzes. Eigenen Angaben zufolge hatte die Behörde Ernst zuletzt nicht mehr im Blick. »Unstimmigkeiten hat es offenbar auch bei der Übermittlung von Erkenntnissen des Amtes an die Bundesanwaltschaft gegeben«, schreibt die FAZ. Ein Bericht, den der Verfassungsschutz nach dem Auffliegen des NSU erstellt hatte und den die Bundesanwaltschaft unmittelbar nach dem Mord an Lübcke anforderte, ging offenbar erst Monate später dort ein. (dpa/jW)