Vereint statt getrennt
Die beiden großen Kirchen sind seit Gründung der Bundesrepublik aufs engste mit dem Staat verflochten – ein Überblick (Teil 1)
Horsta Krum»Es besteht keine Staatskirche« und »Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes«, heißt es in Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Den übernahm das Grundgesetz der Bundesrepublik von 1949 wörtlich als Artikel 140.
Tatsächlich, es besteht keine Staatskirche. Aber es bestehen Verträge, »Konkordate«, die der Vatikan mit einzelnen Ländern zugunsten der katholisch...
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