Journalistenausschluss bei G 20 rechtswidrig
Berlin/Hamburg. Das Gerichtsurteil, wonach zwei Journalisten beim G-20-Gipfel in Hamburg die Akkreditierung nicht hätte entzogen werden dürfen, gilt. »Die zwei Entscheidungen sind rechtskräftig«, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Dienstag der dpa. Im Sommer 2017 war während des Gipfels in der Hansestadt einer Reihe von Journalisten die bereits erteilte Akkreditierung nachträglich wieder entzogen worden. Das Bundespresseamt hätte nach der Entscheidung des Gerichts im November 2019 einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen können, tat dies aber nicht. Es war das erste Mal, dass Klagen zu nachträglich entzogenen Akkreditierungen vor einem Verwaltungsgericht verhandelt wurden. Gerichtsangaben zufolge gibt es derzeit noch sieben weitere offene Verfahren. (dpa/jW)
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