Beschluss des Finanzamts zu VVN-BdA rechtswidrig
Berlin. Der Beschluss des Berliner Finanzamts, dem Bundesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit zu entziehen, war offenbar rechtswidrig. »Das bestätigt jetzt indirekt auch die Bundesregierung – aber ohne irgendwelche Konsequenzen ziehen zu wollen«, erklärte am Dienstag die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, Ulla Jelpke, zur Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage. In der Antwort werde bestätigt, dass »die Abgabenordnung den Entzug der Gemeinnützigkeit wegen einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht nur dann vorsieht, wenn eine Organisation explizit als ›extremistisch‹ eingestuft wird«. Die VVN-BdA werde aber vom »Verfassungsschutz« in Bayern nur als »extremistisch beeinflusst« geführt, so Jelpke. Das Finanzamt hatte demnach keine Rechtsgrundlage für den Beschluss. (jW)
Mehr aus: Inland
-
Wutbürger in Aktion
vom 11.03.2020 -
Keine Differenzen
vom 11.03.2020 -
Post feiert Rekordprofit
vom 11.03.2020 -
Millionen gut versteckt
vom 11.03.2020 -
»Darf nicht bei einer Konsumkritik bleiben«
vom 11.03.2020