Festhalten an Hungerstrafen
Hartz IV: Trotz Karlsruher Urteil werden noch Vollsanktionen ausgesprochen
Susan BonathSeit dem 5. November dürfen Jobcenter ihren Klienten bei »Pflichtverstößen« das Existenzminimum um höchstens 30 Prozent kürzen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte an diesem Tag höhere Sanktionen für »derzeit unverhältnismäßig« erklärt. Dennoch weist die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer neuesten Statistik für November Tausende Vollsanktionierte aus. Außerdem versuchen viele Jobcenter offenbar, Betroffenen die Minibezüge über andere Wege zu entziehen.
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