Aus: Ausgabe vom 17.03.2020, Seite 4 / Inland
Grundgesetzänderung wegen Pandemie?
Berlin. Im Bundestag gibt es erste Überlegungen für eine Änderung des Grundgesetzes, um handlungsfähig zu bleiben, wenn das Parlament wegen der Coronapandemie nicht mehr zusammentreten kann. Das erfuhr die Deutsche Presseagentur am Montag nach einem Gespräch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mit den parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen. Demnach wird erwogen, eine ähnliche Regelung aufzunehmen, wie sie bereits für den Verteidigungsfall in der Verfassung steht. In der Telefonkonferenz bestand aber Einigkeit, die für die kommende Woche geplanten Sitzungen des Parlaments stattfinden zu lassen. Anschließend geht der Bundestag ohnehin für drei Wochen in die Osterpause. (dpa/jW)
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