Aus: Ausgabe vom 17.03.2020, Seite 5 / Inland
Kurzarbeitergeld wird rückwirkend gezahlt
Berlin. Das »erleichterte Kurzarbeitergeld« kann bereits kurzfristig gezahlt werden. Die Erleichterungen träten rückwirkend zum 1. März in Kraft und würden auch so ausgezahlt, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Montag in Berlin mit. Betriebe können nun Kurzarbeitergeld schon nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind . Den Unternehmen werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzeigen. (dpa/jW)
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