Tarifvertrag für Kurzarbeit in Kommunen
Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), die DBB Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Unternehmerverbände (VKA) haben sich auf einen Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt. Der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke teilte am Mittwoch mit, bei den sogenannten eigenwirtschaftlichen Betrieben, beispielsweise Theatern, Museen oder im Nahverkehr sei jedoch Kurzarbeit möglich. Betriebsbedingte Kündigungen sind während der Kurzarbeit und für drei Monate danach ausgeschlossen. Das Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 95 Prozent der
Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. (jW)
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