Aus: Ausgabe vom 02.04.2020, Seite 4 / Inland
Versammlungsverbote: Eilantrag abgewiesen
Karlsruhe. Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Coronapandemie gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die mit einem Eilantrag verbundene Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss wurde am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht. Nach Auffassung der Verfassungsrichter hätte sich der Mann damit zunächst an die Verwaltungsgerichte wenden müssen. (dpa/jW)
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