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Aus: Ausgabe vom 06.04.2020, Seite 9 / Kapital & Arbeit

EU: Volle Staatshaftung für Notkredite erlaubt

Brüssel. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten erlaubt, auch eine 100prozentige Staatshaftung für Notkredite an kleinere Firmen zu übernehmen. Die Ausnahmeregel wegen der Coronakrise gelte bis zu einem Wert von 800.000 Euro, teilte die Kommission am Freitag abend mit. Diese Haftung könnte mit anderen Beihilfen kombiniert werden. Die Regelung gilt zunächst bis Ende Dezember 2020. Die Kommission will aber vor Ablauf der Frist prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Somit kann auch die BRD die Staatshaftung für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Unternehmen von bislang 90 auf 100 Prozent anheben. (Reuters/jW)

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