Aus: Ausgabe vom 15.04.2020, Seite 4 / Inland
BGH erschwert lange Abschiebehaft
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Menschen in Abschiebehaft. Die pauschale Begründung der Behörden, die Buchung des Abschiebeflugs brauche drei Wochen Vorlauf, rechtfertige es nicht, jemanden so lange in Haft zu nehmen. Das entschieden die obersten Zivilrichter in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen. Es brauche genauere Angaben – etwa zu Terminen, zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage. Der Beschluss wurde am Dienstag in Karlsruhe veröffentlicht. Beschwerde eingelegt hatte ein Mann aus Bosnien-Herzegowina, der in der BRD wegen mehrerer Straftaten im Gefängnis gesessen hatte und danach in das Land abgeschoben wurde. (dpa/jW)
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