Aus: Ausgabe vom 17.04.2020, Seite 4 / Inland
Demoverbot: Eilantrag teils erfolgreich
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals einem Eilantrag gegen ein mit Verweis auf Coronaschutzmaßnahmen verhängtes Demonstrationsverbot teilweise stattgegeben. Dabei ging es um mehrere, für Donnerstag und Freitag in Gießen geplante Demonstrationen unter dem Motto »Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, nicht vor Menschen«. Die Behörden hatten die Veranstaltungen nicht erlaubt. Dabei waren sie davon ausgegangen, dass die hessische Coronaverordnung Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht zusammenleben, generell verbiete. Tatsächlich bestehe zum Schutz der Versammlungsfreiheit aber ein Entscheidungsspielraum, entschied das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. (dpa/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- E. Rasmus: Mit falschen Mitteln in der falschen Situation »Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen – Schutz vor Viren, aber nicht vor Menschen«? Dass Menschen jedoch die Wirte von Viren sind, ist jenen – pardon, Durchgeknallten – wohl entgangen, die d...
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