Begründung nicht öffentlich
OLG München erläutert NSU-Urteil schriftlich auf 3.025 Seiten, die vorerst nicht publik werden
Claudia WangerinEs wird wohl noch etwas dauern, bis die Öffentlichkeit erfährt, wie das Oberlandesgericht (OLG) München sein NSU-Urteil gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten im Detail begründet. Bislang ist keine Veröffentlichung der Anfang der Woche fertiggestellten schriftlichen Urteilsbegründung vorgesehen. Journalisten können sie zwar anfordern, sobald sie allen Verfahrensbeteiligten vorliegt – es darf aber nicht uneingeschränkt daraus zitiert werden. Angeklagte und ...
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