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Aus: Ausgabe vom 29.04.2020, Seite 4 / Inland

Ausweitung von Maskenpflicht

Berlin/Schwerin. Ab dem heutigen Mittwoch müssen auch in der Bundeshauptstadt Menschen beim Einkaufen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um die Übertragung des Coronavirus einzudämmen. Eine entsprechende Regelung für den Handel beschloss der Berliner Senat am Dienstag. Berlin ist das letzte Bundesland, das diesen Weg geht. Seit Montag gilt dort schon die Verpflichtung, Mund und Nase in öffentlichen Verkehrsmitteln zu bedecken. Derweil müssen Patienten in Mecklenburg-Vorpommern künftig auch in Arztpraxen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Laut einem Kabinettsbeschluss vom Dienstag seien wie im Einzelhandel auch dort eine Alltagsmaske, ein Schal oder ein Tuch erlaubt, erklärte Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) in Schwerin. (dpa/jW)

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Leserbriefe zu diesem Artikel:

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