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Aus: Ausgabe vom 29.04.2020, Seite 5 / Inland

Karlsruhe entscheidet gegen Kumpel

Karlsruhe. Mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht insgesamt 80 Verfassungsbeschwerden von Bergleuten gegen den Tarifvertrag des Gesamtverbandes Steinkohle mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) von 2018 ab. Diese hatten dagegen geklagt, dass ihre betrieblich zugesicherte Versorgung mit Kohle nach dem Ende der deutschen Steinkohleförderung beendet und durch Geldleistungen ersetzt wurde. Ein schützenswertes Vertrauen der Betroffenen sei dadurch nicht verletzt, entschieden die Richter. Die Kumpel hatten ihre Klage u. a. damit begründet, dass die Geldleistung deutlich niedriger ausfalle als der Marktwert der Kohle. Außerdem war die »Tonne auf Attest« gestrichen worden, die Menschen mit ärztlich bescheinigtem erhöhten Wärmebedarf erhalten konnten. Die Kläger waren der Ansicht, dass die Unternehmen die Kohle ersatzweise auf dem Weltmarkt beschaffen müssten. Das scheidet für die Verfassungsrichter aber aus, weil dies mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre. (dpa/jW)

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