Bäng-dänge-däng-däng
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Sampling ist nur noch eingeschränkt erlaubt
Seit mehr als zwei Jahrzehnten streiten der Musikproduzent Moses Pelham und die Elektropop-Pioniere von Kraftwerk um einen Rhythmus von zwei Sekunden – am Ende dürften beide Seiten ein Stück weit Recht bekommen. Nach heutiger Rechtslage hätte Pelham die Kraftwerk-Sequenz nicht einfach ohne zu fragen verwenden dürfen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Im Jahr 1997 war dagegen aber wohl noch nichts einzuwenden. (Az. I ZR 115/16)
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