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Aus: Ausgabe vom 05.05.2020, Seite 2 / Inland

Netzagentur: Keine Ausnahme für »Nord Stream 2«

Berlin. Wie das Handelsblatt am Montag berichtete, lehnt die Bundesnetzagentur den Antrag der »Nord Stream 2 AG« auf Freistellung der Ostseepipeline von der EU-Regulierung ab. Wenn jetzt die Grundsätze der EU-Netzregulierung auf »Nord Stream 2« Anwendung finden, müssen die Betreiber der Pipeline im deutschen Hoheitsgebiet der Ostsee auch Dritten Zugang zu der Leitung gewähren, außerdem würden die Entgelte für die Nutzung der Pipeline von der Regulierungsbehörde kontrolliert. Noch gravierender ist die Entflechtung: Gasförderer und Betreiber des Pipelinestücks auf deutschem Hoheitsgebiet dürften nicht identisch sein. (Reuters/jW)

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