Westfleisch-Schließung bleibt gültig
Münster. Das Verwaltungsgericht Münster hat einen Eilantrag der Firma Westfleisch gegen die befristete Schließung ihres von einem Coronaausbruch betroffenen Betriebes in Coesfeld abgelehnt. Der Kreis hatte diese von Sonnabend an bis zum 18. Mai verfügt. Die auf dem Infektionsschutzgesetz beruhende Verfügung sei »nach Aktenlage aller Voraussicht nach rechtmäßig«, teilte das Gericht am Sonntag mit.
Inzwischen seien mehr als 200 Beschäftigte des Betriebes positiv auf das Coronavirus getestet worden. Es sei davon auszugehen, dass es noch eine unbestimmte Anzahl von Verdachtsfällen oder Ansteckungen dort gebe. Das Amt für Arbeitsschutz habe bei einer Überprüfung festgestellt, dass es Probleme gebe, den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, hieß es weiter. Die Mund-Nasen-Schutzmasken würden am Zerlegeband nicht korrekt getragen. Die Firma sei nicht in der Lage gewesen, Infektionsschwerpunkte zu benennen. Drohende Nachteile der Antragstellerin seien rein finanzieller Natur und könnten sich gegenüber dem Lebens- und Gesundheitsschutz nicht durchsetzen. (dpa/jW)
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