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Aus: Ausgabe vom 27.05.2020, Seite 2 / Inland

Bundesländer beschließen weitere Lockerungen

Potsdam. Mehrere Landesregierungen haben am Dienstag weitere Lockerungen der Maßnahmen gegen die Coronapandemie beschlossen. So sind ab kommendem Donnerstag in Brandenburg genehmigte Demonstrationen und Gottesdienste im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern möglich, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag in Potsdam ankündigte. Künftig können demnach bis zu zehn Menschen in einer Gruppe im Freien unterwegs sein. Abstandsregeln gelten aber weiterhin. Theater, Kinos und Konzerthäuser sollen ab 6. Juni wieder unter Auflagen öffnen können.

In Hamburg dürfen Kinos bereits ab diesem Mittwoch öffnen. Außerdem sollen Kindertagesstätten weiter geöffnet werden, erklärte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag. Seniorentreffs in den Bezirken, Einrichtungen für Obdachlose und Einrichtungen der Jugendhilfe sollen ebenfalls öffnen dürfen. Für Sachsen-Anhalts Grundschulen kündigte Bildungsminister Marco Tullner (CDU) an, dass ab dem 15. Juni wieder täglich unterrichtet werden soll.

Derweil kassierte der Berliner Landesverfassungsgerichtshof in Teilen den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Coronabestimmungen. Betroffen ist das Bußgeld für Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot und das Gebot, physische soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Diese Formulierungen seien zu unbestimmt, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (dpa/jW)

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