Rentenanspruch für verfolgte Juden steigt
Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Rentenansprüche für von den Nazis verfolgte Jüdinnen und Juden ausgeweitet. Nach einem bereits am Mittwoch vergangener Woche verkündeten Grundsatzurteil können neben Tätigkeiten in einem Ghetto auch Tätigkeiten in einer »vergleichbaren Zwangslage« zu Rentenansprüchen führen. Der heute 91jährige Kläger hat danach Anspruch auf eine sogenannten Ghettorente von monatlich rund 200 Euro sowie eine Nachzahlung von rund 50.000 Euro. Im Jahr 1939 lebte er mit seiner Mutter und seinen Geschwistern im polnischen Ort Sarnów im Distrikt Krakau. Nach der Besetzung durch die Wehrmacht im September 1939 musste er eine Armbinde mit dem Davidstern tragen. Von Januar 1940 bis März 1942 übernahm er als Kind verschiedene Reinigungsarbeiten in Wohnungen und beim deutschen Militär oder reinigte Armeelaster. »Bezahlt« wurde er mit Lebensmitteln. Mit seiner Klage verlangte er hierfür eine Rente nach dem sogenannten Ghettorentengesetz aus dem Jahr 2002. Laut Urteil muss die Rentenversicherung nur Zwangslagen anerkennen, die deutlich über die für die jüdische Bevölkerung generell geltenden Bewegungsbeschränkungen – etwa »Judenstern« und nächtliche Ausgangssperre – hinausgingen. (AFP/jW)
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