Air Berlin: Entlassungen ohne Entschädigung
Berlin. Trotz unwirksamer Kündigung können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus, meldete dpa am Sonntag. Das hat Flöther in dieser Woche beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt – bald drei Jahre nach der Insolvenz der einst zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft. Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hatte der Lufthansa-Konkurrent etwa 8.600 Mitarbeiter. Zwei Monate später stellte Air Berlin den Betrieb ein. (dpa/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Koalition in Berlin berät Konjunkturpaket
vom 02.06.2020 -
»Wir müssen weiter Licht ins Dunkel bringen«
vom 02.06.2020 -
Ein Jahr und viele Fragen
vom 02.06.2020 -
Warten auf Ergebnisse
vom 02.06.2020 -
Harte Bandagen
vom 02.06.2020 -
Existenznot immer größer
vom 02.06.2020