Engagiert für Mandantin wider Willen
Zschäpe-Verteidiger: Urteilsbegründung im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH
Einer der Verteidiger von Beate Zschäpe, mit denen die Hauptangeklagte in der zweiten Hälfte des Münchner NSU-Prozesses nicht mehr geredet haben soll, nachdem sie ihnen im Sommer 2015 das Vertrauen entzogen hatte, legt sich nach gescheiterten Entpflichtungsanträgen für seine Mandantin ins Zeug. Die Argumentation des Gerichts zur Mittäterschaft der heute 45jährigen bei den Morden und Anschlägen des NSU stehe in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgeric...
Artikel-Länge: 1829 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.