Ungarns NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Luxemburg. Im Streit um aus dem Ausland finanzierte Nichtregierungsorganisationen hat die ungarische Regierung eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Das sogenannte NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Die Regelung wurde 2017 von der Regierungsmehrheit des reaktionären Ministerpräsidenten Viktor Orban verabschiedet. Sie sieht vor, dass sich NGO, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die EU-Kommission leitete wegen des Gesetzes ein Verfahren gegen Ungarn ein. Als Budapest nicht einlenkte, klagte die Behörde vor dem EuGH. (dpa/jW)
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