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12.06.2020, 18:02:10 / Inland

Hochschule siegt in Rechtsstreit über militärkritisches Transparent

Die Zivilklauselbewegung ist bundesweit aktiv (Archivbild, Düsse
Die Zivilklauselbewegung ist bundesweit aktiv (Archivbild, Düsseldorf, Juli 2019)

Bremen. Im Rechtsstreit über ein militärkritisches Transparent hat sich die Hochschule Bremen gegen ihren Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Bremen urteilte am Freitag, die Hochschule habe im März 2017 zu Recht das Aufhängen des Transparents untersagt. »Wir bilden zum Töten aus – Hochschule Bremen« hatte der Asta auf das Transparent geschrieben.

Die Studentinnen und Studenten wollten gegen die Kooperation ihrer Hochschule mit der Bundeswehr protestieren. (Az.: 2 K 2248/17) Auf dem Transparent seien ohne Genehmigung die Logos der Bundeswehr und der Hochschule Bremen verwendet worden, sagte die Richterin einer Mitteilung zufolge. Die Urheberschaft des Asta sei nicht zu erkennen gewesen. Die Hochschule habe das Hausrecht. Sie dürfe verlangen, dass an ihrem Gebäude Transparente nur mit Genehmigung aufgehängt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ging in der Kurzbegründung nicht auf den Punkt ein, den die Studenten moniert hatten. Ihrer Auffassung nach verstößt die Zusammenarbeit gegen die so genannte Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz, dass die Lehre ausschließlich friedlichen Zwecken dienen dürfe.

Die Hochschule hatte Informatikstudienplätze für Angehörige der Bundeswehr zur Verfügung gestellt. Das war nach Hochschulangaben eine rein administrative Absprache ohne Einfluss auf die Lehrinhalte. (dpa/jW)