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Aus: Ausgabe vom 01.07.2020, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Wirtschaftskrieg

Kuba unterliegt seit 60 Jahren der umfassendsten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade, die je gegen ein Land verhängt wurde. US-Präsident Dwight D. Eisenhower hatte bereits 1960, gut ein Jahr nach dem Sturz des Diktators Fulgencio Batista, Handelsbeschränkungen gegen die neue Regierung in Havanna angeordnet. Als Ziel der Maßnahmen war in einem Memorandum der US-Regierung vom 6. April 1960 »das Provozieren von Enttäuschung und Entmutigung durch wirtschaftliche Not« vorgegeben worden. Wörtlich hieß es in dem von Staatssekretär Lester D. Mallory verfassten Papier, das »Verbot von Lieferungen und Geldzahlungen« solle »die Ökonomie schwächen, zu sinkenden Einkommen führen, Hunger, Elend und Verzweiflung erzeugen und so zum Sturz der Regierung beitragen«.

Nach der vereitelten CIA-Invasion in der Schweinebucht untersagte Präsident John F. Kennedy am 7. Februar 1962 sämtliche Handelsbeziehungen zwischen den USA und Kuba. Zwei Wochen später wurde die Einfuhr von Produkten auch aus Drittländern verboten, wenn ein Rohstoff aus Kuba kam. Seit Oktober 1962 dürfen Schiffe, die Kuba anlaufen, für mindestens sechs Monate nicht in einem US-Hafen festmachen. Seit 1992 sind die Blockadebeschlüsse als »Cuban Democracy Act« in einem Bundesgesetz festgeschrieben. Mit dem »Helms-Burton-Gesetz«, das Präsident William Clinton 1996 unterzeichnete, werden u. a. ausländischen Bürgern und Firmen Sanktionen angedroht, wenn sie zum Beispiel in Betriebe investieren, auf die US-Bürger Besitzansprüche erheben.

Auch Barack Obama hatte – vor allem in Drittländern – die systematische Durchsetzung der Blockadeziele vorangetrieben. Seit dem Amtsantritt von Donald Trump wurden die von den Vereinten Nationen nahezu einstimmig verurteilten Sanktionen weiter verschärft. Die US-Regierung versucht, Kuba komplett von Treibstofflieferungen abzuschneiden, unterbindet Überweisungen ausländischer Firmen und Transaktionen von Banken. Inmitten der Coronapandemie verhindert Washington die Lieferung von Medikamenten, Hilfsgütern und sogar von Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten in Kuba.

Obwohl der EU-Rat bereits im November 1996 in einer Verordnung (Nr. 2271/96) zu den US-Blockadebestimmungen feststellte: »Diese Gesetze, Verordnungen und anderen Rechtsakte verletzen durch ihre extraterritoriale Anwendung das Völkerrecht«, setzen sich die USA nahezu ungehindert darüber hinweg. »Wir suchen ständig nach neuen Möglichkeiten, um Kuba stärker unter Druck zu setzen«, kündigte Trumps »Sonderbeauftragter für die Wiederherstellung der Demokratie in Venezuela«, Elliot Abrams, im vergangenen Jahr an. Das Ziel aller Maßnahmen der US-Regierung bestehe darin, »die kubanische Wirtschaft zu erdrosseln«. (vh)

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