Grundgesetz auf Grund gesetzt
Jetzt ist alles unter Dach und Fach: Der große Lauschangriff kann endlich beginnen.
Seit der Zustimmung des Bundesrats am Freitag zu den leichten Abmilderungen beim Großen Lauschangriff ist es amtlich: Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht zwar der Satz »Die Wohnung ist unverletzlich«, aber er gilt so nicht mehr.
Begründet mit angeblichen Notwendigkeiten bei der Verfolgung »organisierter Kriminalität« hat eine Mehrheit in den Wahlparteien ein wesentliches Grundrecht eingeschränkt, das auch der Bevölkerung der DDR als ein Vorzug...
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