Gütersloh: Gericht kippt Coronamaßnahmen
Gütersloh/Rheda-Wiedenbrück. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die verschärften Coronaregeln im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Virusinfektionsausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen – ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Hintergrund der Auflagen sind mehr als 1.000 positiv auf das Coronavirus getestete Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Die regionale Verordnung der Landesregierung wäre in der Nacht zum Mittwoch um null Uhr ausgelaufen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Union und SPD gegen Wehrpflicht
vom 07.07.2020 -
Pressefreiheit eingeschränkt
vom 07.07.2020 -
»Rädchen der Mordmaschinerie«
vom 07.07.2020 -
Chaos bei Commerzbank
vom 07.07.2020 -
Feine Gesellschaft
vom 07.07.2020 -
»An die Vergangenheit muss anders erinnert werden«
vom 07.07.2020