Aus: Ausgabe vom 08.07.2020, Seite 4 / Inland
Rechtsschutz für Asylsuchende gestärkt
Karlsruhe. Verwaltungsgerichte in der BRD dürfen Entscheidungen über Eilanträge von Asylsuchenden, die damit ihre Abschiebung nach Afghanistan verhindern wollen, nicht mit Verweis auf geltende behördliche Abschiebestopps ablehnen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Es gab damit den Klagen von drei afghanischen Schutzsuchenden recht, die mit entsprechenden Anträgen vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen worden waren. Dieses muss nun erneut darüber entscheiden. (AFP/jW)
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