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Aus: Ausgabe vom 24.07.2020, Seite 15 / Feminismus

Lohnersatzleistungen: Frauen benachteiligt

Berlin. Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld – für Menschen, die arbeitslos werden oder vorübergehend nicht arbeiten gehen können, gibt es diverse Lohnersatzleistungen. Dabei werden einer Studie im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zufolge verheiratete Frauen aber oft benachteiligt. Der Hintergrund ist, dass die genannten Leistungen anhand des vorherigen Nettoverdienstes berechnet werden und sich Ehepaare bei der Steuer oft für eine Eingruppierung in Steuerklasse III für den Mann und Steuerklasse V für die Frau entscheiden. Da es bei Steuerklasse V zu einem vergleichsweise hohem Steuerabzug kommt und das Nettogehalt der Frau entsprechend geringer ausfällt, wirkt sich das auch negativ auf ihre potentiellen Lohnersatzleistungen aus. »Die Vorteile der Steuerklassenkombination III/V für das monatliche Haushaltseinkommen werden durch Nachteile zu Lasten von Frauen erkauft«, heißt es laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur vom Donnerstag in der Studie der Forscherinnen des Instituts für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Die Nachteile für die Betroffenen können dem Papier zufolge bei mehreren hundert Euro monatlich liegen. (dpa/jW)

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