Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 27.07.2020, Seite 3 / Schwerpunkt

Mittendrin

Wo immer es in den vergangenen Jahrzehnten zu Anschlägen und Morden von Faschisten kam, war der »Verfassungsschutz« nie weit. Das gilt sowohl für den Solinger Brandanschlag vom 29. Mai 1993 (siehe jW vom 25.6.2020) als auch für die Morde und Anschläge des faschistischen Terrornetzwerks »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU).

Auch im Fall des Sprengstoffanschlags von Düsseldorf-Wehrhahn stellt sich die Frage nach möglichen Verstrickungen des Landesamtes für Verfassungsschutzes noch immer. So war der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz schon zum Tatzeitpunkt nah an Ralf S. dran. Über zwölf Jahre lang hatte das Landesamt jedoch gegenüber den Ermittlungsbehörden zum Wehrhahn-Anschlag verschwiegen, im unmittelbaren Umfeld des Tatverdächtigen den V-Mann André M. plaziert zu haben. Die hierzu vorliegenden Vermerke des Verfassungsschutzes und der Düsseldorfer Polizei sind noch immer als »geheim« eingestuft. Jedoch dürfte es kaum ein Zufall sein, dass sich ein V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes ausgerechnet zur Tatzeit am Tag des Wehrhahn-Anschlags, dem 27. Juli 2000, mit dem Angestellten von Ralf S., André M., getroffen hatte. Zumal die Zusammenarbeit mit M., der unter dem Decknamen »Apollo« für den Geheimdienst spitzelte, offiziellen Angaben des Landesamtes zufolge bereits im Mai 2000 beendet worden sein soll.

Es ist gut und schön, dass der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel vor wenigen Wochen eine Gedenktafel am damaligen Tatort einweihte. »Fast 20 Jahre nach der Tat haben wir nun endlich einen Erinnerungsort am S-Bahnhof Wehrhahn«, sagte der SPD-Politiker da. Wesentlich wichtiger wäre jedoch gewesen – und das ist es noch heute –, genau aufzuklären, welche Rolle der Inlandsgeheimdienst im Fall des feigen Sprengstoffanschlags tatsächlich gespielt hat. Dass es dazu noch kommen könnte, gilt jedoch selbstredend als äußerst unwahrscheinlich. Genau wie die Aufklärung der Tat selbst. (bern)

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