»Recht auf Vergessen« nur per Urteil
BGH: Entscheidungen über Löschen von Suchergebnissen vom Einzelfall abhängig
Organisationen oder Personen, die von ihrem in der Europäischen Union geltenden »Recht auf Vergessenwerden« Gebrauch machen und Suchmaschineneinträge über sich löschen lassen wollen, müssen das vor Gericht erstreiten. Am Montag urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, dass über sogenannte Auslistungsbegehren gegen Betreiber von Internetsuchmaschinen nämlich stets im Einzelfall und gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bund...
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