Aus: Ausgabe vom 04.08.2020, Seite 2 / Ausland
Oberstes Gericht: Polens Präsidentenwahl gültig
Warschau. Polens Oberstes Gericht hat das Ergebnis der Präsidentenwahl am Montag für gültig erklärt und den Großteil von mehr als 5.000 Wahlbeschwerden zurückgewiesen. In der Stichwahl am 12. Juli hatte Amtsinhaber Andrzej Duda von der rechtskonservativen Regierungspartei PiS 51 Prozent der Stimmen erhalten. Sein Herausforderer Rafal Trzaskowski, der liberalkonservative Oberbürgermeister der Hauptstadt Warschau, unterlag mit 49 Prozent nur knapp. Von rund 5.800 eingereichten Beschwerden seien zwar gut 90 berechtigt gewesen, teilte das Gericht in Warschau mit. Diese beanstandeten Vorfälle hätten den Ausgang aber nicht unzulässig beeinflusst. (dpa/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Mit Straßenblockaden für Wahl
vom 04.08.2020 -
Gefängnis gestürmt
vom 04.08.2020 -
Verschleppt und ermordet
vom 04.08.2020 -
Chaotisches Bild
vom 04.08.2020 -
Ins Abseits
vom 04.08.2020 -
Keine Einigung in Sicht
vom 04.08.2020 -
»Bei Hardlinerpositionen ist das Land ganz vorne dabei«
vom 04.08.2020