Belästigt und gekündigt: Schadenersatz
Graz. Die Arbeiterkammer des österreichischen Bundeslands Steiermark hat vor Gericht 1.300 Euro Schadenersatz für eine gekündigte Mitarbeiterin einer Logistikfirma in Graz erstritten, die zuvor von einem Kollegen sexuell belästigt worden war. »Unsere Arbeitsrechtler haben ja schon viel erlebt, aber diese Geschichte schlägt wirklich alles«, erklärte die Arbeiterkammer am Dienstag. Der Mann habe sich unaufgefordert angeschlossen, als zwei Kolleginnen nach der Arbeit noch ein »Glaserl« trinken gegangen seien. Er habe versucht, seine Kollegin H. zu küssen, ihr zwischen die Beine gegriffen und sie als »Schlampe« und »Hure« beschimpft, als sie sich gewehrt habe. Am Montag darauf sei Frau H. zum Chef zitiert und mit den Worten gekündigt worden: »Auf Mitarbeiterinnen, die einen auf ›Me Too‹ machen, kann ich verzichten.« (jW)
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