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Aus: Ausgabe vom 18.08.2020, Seite 5 / Inland

Gericht: Pflegerin steht Mindestlohn zu

Berlin. Das Berliner Landesarbeitsgericht hat einer Pflegerin einen Mindestlohn für 21 Stunden täglicher Arbeitszeit zugesprochen, in deren Vertrag 30 Wochenstunden vereinbart waren. Die Bulgarin wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur nach Deutschland entsandt, um eine 96jährige zu betreuen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Agentur wirbt mit dem Angebot »24 Stunden Pflege zu Hause«. Das Gericht stellte klar, es sei Aufgabe des Unternehmens, die Einhaltung von Arbeitszeiten zu organisieren, was hier nicht geschehen sei. Es nannte die angesetzte Zeit von 30 Wochenstunden »für das zugesagte Leistungsspektrum im vorliegenden Fall unrealistisch«. (AFP/jW)

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