Hürde für Handlanger
Leiharbeiter dürfen laut Bundesverfassungsgericht nicht als Streikbrecher eingesetzt werden
Oliver RastDie Tinte unter dem Schriftsatz ist trocken, der Beschluss rechtskräftig, Parität zwischen den Kontrahenten im Arbeitskampf schafft er indes nicht – dennoch: Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) informierte am 6. August über ihre einstimmige Entscheidung: Das Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen, sei nicht zu beanstanden.
Der Hintergrund: Eine Kinobetreiberin hatte beim Gericht Verfassungsbeschwerde eingelegt und das i...
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