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Aus: Ausgabe vom 20.08.2020, Seite 4 / Inland

Fall Lübcke: Täter angeblich ohne Mitwisser

Frankfurt am Main. Im Prozess wegen der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben am Mittwoch die Hinterbliebenen über ihren Anwalt Fragen an den Angeklagten gestellt. Der Verteidiger wollte von Stephan Ernst, der den Mord gestanden hat, insbesondere etwas über die Stunden davor erfahren und stellte Fragen nach Mitwissern. »Von meiner Seite: nein«, sagte der Neonazi dazu. Er wisse aber nicht, ob der andere Beschuldigte, der wegen Beihilfe angeklagte Markus Hartmann, vorab mit jemandem gesprochen habe. Die Witwe und die beiden Söhne des im Juni 2019 erschossenen CDU-Politikers nehmen als Nebenkläger an dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt teil. (dpa/jW)

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