Aus: Ausgabe vom 25.08.2020, Seite 5 / Inland
Kein Lobbyregister für Bundesministerien
Berlin. Ein spezielles Lobbyregister für das Kanzleramt und die Bundesministerien steht derzeit nicht auf der Tagesordnung. Dafür gebe es »keine Notwendigkeit«, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag in Berlin. Die Anhörung von Interessenverbänden sei ein wichtiger Bestandteil im Gesetzgebungsverfahren. Deren Stellungnahmen würden stets eingeholt, gesichtet und gegebenenfalls ins Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Vor wenigen Wochen hatten sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD grundsätzlich auf ein verbindliches Lobbyregister für den Bundestag verständigt. Schon damals hatte Transparency Deutschland eine umfassende Regelung angemahnt, die auch für die Bundesregierung gilt. (dpa/jW)
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