Aus: Ausgabe vom 27.08.2020, Seite 2 / Inland
Berlin: Urteil gegen Wohnprojekt »Liebig 34«
Berlin. Der Rechtsstreit um das autonom verwaltete Wohnprojekt »Liebig 34« in Berlin-Friedrichshain geht trotz eines neuen Urteils wohl weiter. Am Mittwoch ordnete eine Zivilkammer des Landgerichts die Räumung und Herausgabe des Gebäudes und Grundstücks Liebigstraße 34/Ecke Rigaer Straße 97 an. Das Versäumnisurteil von Anfang Juni werde aufrechterhalten. Damit wurde der Einspruch des Bewohnervereins abgewiesen. Vereinsanwalt Moritz Heusinger kündigte umgehend an, Berufung zum Kammergericht zu empfehlen. Das Urteil ist dem Landgericht zufolge vollstreckbar. Der Verpächter hat demnach Anspruch auf eine Zahlung von rund 20.000 Euro. (dpa/jW)
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