Kopftuchverbot: Berlin unterliegt vor Gericht
Berlin. Das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte Kopftuchverbot für Lehrerinnen ist nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht rechtens. Das Gericht wies am Donnerstag abend die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück: Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5.000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil diese wegen des Tragens eines Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt worden war. Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschied nun das Bundesarbeitsgericht. (dpa/jW)
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