Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 31.08.2020, Seite 2 / Inland

Hartz-IV-Sätze decken Stromkosten nicht

Berlin. Auch nach der anstehenden Erhöhung der Hartz-IV-Sätze im kommenden Jahr erhalten Bezieher zuwenig Geld zur Deckung ihrer Stromkosten. Im Schnitt sei die Strompauschale um 22 Prozent zu niedrig angesetzt, heißt es in einer Analyse des Vergleichsportals Verivox. Von den vorgesehenen 439 Euro seien 35,30 Euro zur Begleichung der Stromkosten vorgesehen. Die Stromkosten der Grundversorgung eines Einpersonenhaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden beliefen sich im Schnitt aber auf 48,75 Euro im Monat. So fehlten den ALG-II-Beziehern gegenwärtig rund 161 Euro im Jahr. (dpa/jW)