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Aus: Ausgabe vom 02.09.2020, Seite 4 / Inland

Brandenburg: Strengere Auflagen für Feiern

Potsdam. Für private Feiern in der Wohnung oder im Garten gilt in Brandenburg zum Schutz vor dem Coronavirus künftig eine Obergrenze von 75 Teilnehmern. Das beschloss das Landeskabinett am Dienstag in Potsdam. Bei Verstößen droht Veranstaltern ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Bisher dürfen private Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Menschen stattfinden unter Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich bei einer Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der vergangenen Woche nicht auf eine gemeinsame Begrenzung für private Feiern einigen können. Merkel hatte eine Obergrenze von 25 Menschen für Veranstaltungen zu Hause und bei privaten Veranstaltungen und für Feiern außerhalb des Privatbereichs von 50 Teilnehmern vorgeschlagen. (dpa/jW)

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