Kündigung unwirksam
Die erste Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule in Berlin ist unwirksam. Wie das Arbeitsgericht Berlin mitteilte, habe das Land bei der Kündigung vom 3. Juni nicht ausreichend dargelegt, welche konkreten persönlichen Verfehlungen dem Mann zur Last gelegt würden. Ein Hinweis auf ein problematisches Gesamtklima an der Schule reiche dafür nicht aus. Eine Entscheidung über weitere Kündigungen, die Gegenstand eines anderen Verfahrens sind, seien mit dem Urteil nicht verbunden. Zurückgewiesen wurde eine Klage des geschassten Leiters auf Beschäftigung. Das Land Berlin könne dazu nicht gezwungen werden, so das Gericht. Der Schulleiter war nach zunächst anonymen Vorwürfen entlassen worden. Sie wurden mittlerweile bestätigt. Eine Untersuchungskommission konstatierte, an der Schule herrsche eine »Kultur der Angst«. Eine Clearingstelle erkannte »Kindeswohlgefährdung durch physische und psychische Misshandlung, emotionale Vernachlässigung, Vernachlässigung der Gesundheitsfürsorge sowie der Fürsorge- und Aufsichtspflicht«. Der Leitungsposten ist neu ausgeschrieben. (dpa/jW)
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