BGH: Sexualstrafrecht strikter umsetzen
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) pocht auf eine strikte Umsetzung des 2016 verschärften Sexualstrafrechts durch die Gerichte. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellen die Karlsruher Richter klar, wann sich ein Opfer in einer »schutzlosen Lage« befindet. Ein zu mildes Urteil des Landgerichts Halle hob der BGH auf, wie aus der Entscheidung von Anfang Juli hervorgeht. Die neuen Strafvorschriften sollen verhindern, dass Täter in bestimmten Fällen ungeschoren davonkommen. Ein sexueller Übergriff setzt deshalb nicht mehr zwingend Gewalt oder die Drohung mit Gewalt voraus. Der Täter macht sich schon strafbar, wenn er sich über den »erkennbaren Willen« des Opfers hinwegsetzt (»Nein heißt nein«). Nach dem überarbeiteten Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch droht mindestens ein Jahr Haft, wenn jemand »eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist«. Nach einem BGH-Urteil von 2006 ist Voraussetzung, dass das Opfer dies erkennt und deshalb aus Furcht auf Widerstand verzichtet. (dpa/jW)
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