Aus: Ausgabe vom 07.09.2020, Seite 2 / Inland
Gesetzentwurf: Kandidaten online aufstellen
Berlin. CDU/CSU und SPD haben sich vor dem Hintergrund der Coronapandemie auf Änderungen im Bundeswahlgesetz verständigt. Ziel ist, dass Bundestagskandidaten auch online aufgestellt werden können. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hervor, der an diesem Donnerstag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden soll. Die jüngsten Erfahrungen zeigten, »dass Situationen möglich sind, in denen die Durchführung von Versammlungen zur Kandidatenaufstellung« nicht möglich sei, heißt es in dem Gesetzentwurf. Nach geltender Rechtslage können Bundestagskandidaten nur in Präsenzveranstaltungen bestimmt werden. (dpa/jW)
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