Bewährungsstrafe für Neonazi gefordert
Halle. Im Prozess gegen den Neonazi Sven Liebich in Halle hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Das sagte am Montag ein Sprecher des Amtsgerichts Halle. Die Verteidigung des Angeklagten habe einen Freispruch in allen Punkten gefordert. Die Nebenklage sehe eine Freiheitsstrafe als angemessen an, habe aber kein konkretes Strafmaß genannt. Am 14. September wird das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft Liebich Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede vor. (dpa/jW)
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Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Irmela Mensah-Schramm: Wenn sie nur wirken würde Bewährungsstrafen gelten als Chance der Besserung, bei einem Sven Liebich erscheint mir dies jedoch als wirkungs- und dann auch hoffnungslos! Der lässt sich mit Sicherheit nicht davon abhalten, weiter...
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