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Aus: Ausgabe vom 18.09.2020, Seite 2 / Inland

Urteil gegen russische Unternehmen bestätigt

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Wirtschaftssanktionen der EU gegen russische Unternehmen im Zuge des Ukrainekonflikts für rechtens erklärt. Das Gericht bestätigte am Donnerstag damit ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz. Im Juli 2014 hatte der Rat der EU die Strafmaßnahmen gegen russische Banken und Energiekonzerne verhängt. Unter anderem wurde der Zugang zu EU-Kapitalmärkten beschränkt. Der Rosneft-Konzern, der auf Erdöl und Erdgas spezialisiert ist, hatte Rechtsmittel gegen das Urteil beim EuGH eingelegt. (AFP/jW)

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