Stete Selbstherrlichkeit
Urteil zu EU-Sanktionen gegen Rosneft
Reinhard LauterbachDas Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Rosneft gegen den Europäischen Rat ist im doppelten Sinne eine Klarstellung. Erstens in dem unmittelbaren Sinne, dass es letztinstanzlich ist und gegen die Sanktionen – um die es im Prozess ging – juristisch nun kein Kraut mehr gewachsen ist. Dass also der erklärte politische Wille der EU-Führung Kleinigkeiten wie das Bestimmtheitsgebot – es muss klar sein, gegen wen eine Sanktion verhängt wird – und den konkrete...
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