Übernachten in Protestcamps erlaubt
Karlsruhe. Im Rechtsstreit um Auflagen für die Proteste gegen den Weiterbau der A 49 im Dannenröder Forst haben Umweltaktivisten vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen das Regierungspräsidium Gießen erzielt. Laut einer Mitteilung des obersten deutschen Gerichts vom Dienstag ist ab dem 24. September das Übernachten in Protestcamps erlaubt. Am Montag hatte die Polizei im Dannenröder Forst eine Sitzblockade gewaltsam aufgelöst. Das Presseteam der dort Aktiven warf den Beamten vor, dabei Beteiligte verletzt zu haben. Es sprach von einer Kopfverletzung, einer blutigen Nase und einer Hüftprellung. Eine Person sei ohnmächtig geworden. (jW)
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